Schüler*innenrat

Herzlich Willkommen auf der Seite des Schüler*innenrats!

Der SchülerInnenrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule und gegenüber der Behörde. Er kann, so steht es im Schulgesetz, “im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbstgestellte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen”.

Der Schülerrat kann Aktionen beschließen. Er darf Stellungnahmen abgeben, sobald die Schulkonferenz etwas von grundsätzlicher Bedeutung beschließt, sowie zu Fragen der Unterrichtsgestaltung und der Leistungsbeurteilung in der Schule.

Der Schüler*innenrat (SR) vertritt die Interessen der Schüler*innen in der Schule und gegenüber der Behörde. Er kann, so steht es im Schulgesetz, “im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbstgestellte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen”.
Der Schüler*innenrat wählt je nach Größe der Schule drei bis fünf Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz (§ 55). Die Norm liegt bei Schulen
mit 301 – 800 Schülerinnen und Schüler bei vier Mitgliedern des Schülerrats.
Der SR wählt zusätzlich ein bis zwei Vertreterinnen und Vertreter in den Kreisschüler*innenrat.
Der Schüler*innenrat kann Aktionen beschließen. Er darf Stellungnahmen abgeben, sobald die Schulkonferenz etwas von grundsätzlicher Bedeutung beschließt, sowie zu Fragen der Unterrichtsgestaltung und der Leistungsbeurteilung in der Schule.

www.hamburg.de/bsb/elterninfo

Elevat don’t hate

Von links nach rechts:
Amira, Ömer, Constantin, Maurice, Xenia und Zahra

Sprechzeiten:
Montag: 13.10 -14 Uhr
Dienstag: 11.20 – 11.40 Uhr
Mittwoch: 13.10 – 14 Uhr

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